shut down Berlin

Preussensex.de
News
Rubrik
Bezirke
Videos

Corona: alle Berliner Bordelle geschlossen

Prostitutionsstätten geschlossen

Am 14.03.2020 um 18:10 Uhr gab der Berliner Senat die aktualisierte Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus bekannt.

Unter § 2 Absatz (4) wird folgendes festgelegt: Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden.

Diese Verordnung tritt per sofort in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich des 19. April 2020.

Den vollen Wortlaut der Verordnung können Sie hier downloaden.


update vom 02.04.2020:

Die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin hat am 02.04.2020 die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung-SARS-CoV-2-EindmaßnV) erlassen.

Durch § 2 (4) SARS-CoV-2-EindmaßnV findet auch das Prostitutionsgewerbe Untersagung. Ebenfalls ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Betriebsstätten untersagt.

Es wurden mit § 14 SARS-CoV-2-EindmaßnV auch Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin erlassen, darin ist geregelt, dass Personen sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten haben und bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft - soweit möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten ist.


update vom 17.04.2020:

Auf der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 wurde festgelegt, daß die früheren Beschlüsse vorerst bis zum 03. Mai 2020 verlängert werden. Eine Grobübersicht über fortbestehende Maßnahmen aus früheren Beschlüssen kann hier nachgelesen werden.


update vom 30.10.2020:

Durch die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. März 2020 und der Verlängerung bis zum 14. Februar 2021 gelten nach wie vor o.g. erwähnte Regelungen. Personen sind dazu angehalten, sich zwecks Kontaktbeschränkungen in ihrem privaten Umfeld aufzuhalten. Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Sie hier nachlesen.

Der Senat von Berlin hat am 2. Februar 2021 die fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am 6. Februar in Kraft und kann hier nachgelesen werden.

Der Betrieb oder die Tätigkeit innerhalb einer Prostitutionsstätte sowie andere körperliche Dienstleistungen sind beginnend ab dem 01.11.2020 bis auf weiteres untersagt.

© preussensex.de 2023 - Alle Rechte vorbehalten

PS: Sind Sie bei facebook? Dann werden Sie doch Fan von PreussenSEX!